Allgemeine Bedingungen für die Teilnahme am 4. Hennstedter Spendenlauf am 12. September 2026.
§ 1 Allgemeines
- Mit der Meldung und Teilnahme an der Laufveranstaltung erkenne ich / erkennen wir – als Teilnehmer – die Sportordnung des DLV sowie die Organisationsform des Veranstalters an.
- Diese allgemeinen Teilnahmebedingungen regeln das zwischen den Teilnehmer:innen und dem Veranstalter zustande kommende Rechtsverhältnis (Organisationsvertrag).
- Sie sind gelegentlichen inhaltlichen Änderungen unterworfen. Sie sind in ihrer bei Anmeldung jeweils gültigen Fassung Bestandteil des Vertrages zwischen Veranstalter und den Teilnehmer:innen.
- Nachträgliche Änderungen, die unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen des Veranstalters oder der Teilnehmer:innen erfolgen und die vom Veranstalter im Internet oder in Schriftform bekanntgegeben werden, werden ohne Weiteres Vertragsbestandteil.
§ 2 Startberechtigung, Gesundheit, Sicherheitsmaßnahmen
- Startberechtigt ist jede:r, der:die das in der jeweiligen Veranstaltungsausschreibung vorgeschriebene Lebensalter erreicht hat und keinem Startverbot unterliegt. Der:die Teilnehmer:in muss höchstpersönlich starten und in der Lage sein, die Strecke aus eigener Kraft zu bewältigen.
- Die Teilnahme bzw. Startberechtigung ist ein höchstpersönliches Recht und nicht übertragbar. Startnummern sind ebenfalls nicht übertragbar.
- Der:die Teilnehmer:in erklärt, dass er:sie gesund ist und einen ausreichenden Trainingsstand habe. Ferner wird bestätigt, dass durch keine:n Ärzt:in oder vergleichbar von einer Teilnahme an der Veranstaltung abgeraten wurde.
- Die Angehörigen der die Veranstaltung betreuenden medizinischen Dienste sind berechtigt, bei entsprechenden gesundheitlichen Anzeichen, zum Schutz des:der Teilnehmer:in diesem:dieser die Teilnahme bzw. Fortsetzung der Teilnahme an der Veranstaltung zu untersagen.
- Den Anweisungen des Veranstalters und seines entsprechend kenntlich gemachten Personals ist unbedingt Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlungen, insbesondere wenn der ordnungsgemäße Verlauf der Veranstaltung gestört oder die Sicherheit der übrigen Teilnehmer:innen gefährdet werden kann, ist der Veranstalter zum jederzeitigen Ausschluss des:der Teilnehmer:in von der Veranstaltung und/oder zur Disqualifikation berechtigt.
- Ausgeschlossen ist die Nutzung der Veranstaltung für Werbung für politische Zwecke jeder Art, für religiöse Auffassungen und weltanschauliche Überzeugungen.
§ 3 Anmeldung und Mindestteilnehmerzahl
- Die Anmeldung muss schriftlich per Online-Anmeldung über das entsprechende „Web-Formular" im Internet oder schriftlich an anmeldung@kirche-bewegt.de erfolgen. Anmeldungen per Telefax oder sonstige Anmeldungen werden nicht angenommen.
- Es wird ausdrücklich die Richtigkeit aller angegebenen Daten im Anmeldeformular bestätigt und versichert.
- Streichungen und Zusätze auf dem Anmeldungsformular sind gegenstandslos.
- Dem:der Teilnehmer:in ist bekannt, dass eine Mindestteilnehmerzahl für die Durchführung der Veranstaltung erreicht werden muss.
§ 4 Disqualifikation, Ausschluss von der Veranstaltung und Startverbote
- Wird die offiziell zugeteilte Startnummer in irgendeiner Weise weitergegeben, durch falsche Angaben erschlichen oder verändert, so kann der:die Teilnehmer:in von der Teilnahme ausgeschlossen und es können ggf. Startverbote für die Zukunft ausgesprochen werden; in jedem Falle wird diese:r Teilnehmer:in von der Zeitwertung ausgeschlossen (Disqualifikation).
- Eine Disqualifikation oder ein Startverbot kann auch bei grob unsportlichem Verhalten ausgesprochen werden.
§ 5 Haftungsausschluss, Verantwortlichkeiten, medizinische Versorgung
- Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr und Haftungsansprüche gegen den Veranstalter sind ausgeschlossen; dieser Haftungsausschluss gilt auch für Begleitpersonen.
- Der Veranstalter haftet nicht für nicht wenigstens grob fahrlässig verursachte Sach- und Vermögensschäden; ausgenommen von dieser Haftungsbegrenzung sind Schäden, die auf der schuldhaften Verletzung einer vertraglichen Hauptleistungspflicht des Veranstalters beruhen, und Personenschäden (Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit einer Person). Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen erstrecken sich auch auf die persönliche Schadenersatzhaftung der Angestellten, Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Dritter, derer sich der Veranstalter im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung bedient bzw. mit denen er zu diesem Zweck vertraglich verbunden ist. Die Haftungsbeschränkungen beziehen sich auf unmittelbare Schäden wie auch Folgeschäden.
- Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für gesundheitliche Risiken des:der Teilnehmer:in im Zusammenhang mit der Teilnahme an Laufveranstaltungen. Für Teilnehmer:innen mit einer bekannten chronischen Erkrankung, die eine besondere Versorgung auch medizinischer Art während der Laufveranstaltung benötigen, wird veranstalterseits keine Sonderbetreuung angeboten. Es obliegt dem:der Teilnehmer:in, seinen Gesundheitszustand vorher zu prüfen.
- Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für verwahrte Gegenstände des:der Teilnehmer:in durch vom Veranstalter beauftragte Dritte; die Haftung des Veranstalters aus grobem Auswahlverschulden bleibt unberührt.
- Die Vergütung für medizinische Dienstleistungen an seiner Person ist, soweit sie anfällt, im Verhältnis zu dem Veranstalter von den Teilnehmer:innen selbst zu tragen. Unbeschadet der vorstehenden Fälle einer Schadenersatzhaftung des Veranstalters wird jede Haftung des Veranstalters für medizinische Behandlungskosten (einschließlich damit zusammenhängender Kosten, wie etwa für Transport und Betreuung) ausgeschlossen.
§ 6 Absage, Verlegung
- Bei Nichterreichung der Mindestteilnehmerzahl ist der Veranstalter berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Veranstaltung bis spätestens einen Monat vor der Veranstaltung abzusagen.
- Der Veranstalter kann die Veranstaltung ändern, verzögert starten oder absagen, wenn seiner Meinung nach die Bedingungen am Veranstaltungstag unsicher sind, z.B. aufziehendes Gewitter.
§ 7 Datenschutz
- Es wird im Übrigen auch auf die Datenschutzregelung auf der Internetseite https://kirche-hennstedt.de/datenschutz hingewiesen.
Ergänzende Informationen zum 4. Hennstedter Spendenlauf
Veranstalter
Der Hennstedter Spendenlauf „Kirche bewegt!" wird veranstaltet von der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Hennstedt, Kirchenstraße 7, 25779 Hennstedt, in Kooperation mit der Landjugend Hennstedt u. U., SSV Hennstedt und der Freiwilligen Feuerwehr Hennstedt.
Anmeldung und Nachmeldung
Die Anmeldung erfolgt online über das Anmeldeformular auf dieser Website bis zum angegebenen Anmeldeschluss. Nachmeldungen sind am Veranstaltungstag ab 8:30 Uhr im Start-/Zielbereich gegen einen Aufschlag von 2 € möglich.
Startgebühren
- 100 m (Bambini): kostenfrei
- 1 km: kostenfrei
- 5 km (Laufen oder Walking): 5 €
- 10 km (Laufen): 10 €
- Nachmeldung am Veranstaltungstag: + 2 €
Die Startgebühren sind vor Ort in bar zu entrichten, sofern das Anmeldeformular keine andere Zahlungsoption vorsieht. Bei Nichterscheinen werden bereits bezahlte Startgebühren nicht erstattet und kommen dem Spendenzweck zugute.
Altersregelungen
- Bambinilauf (100 m): bis 6 Jahre
- 1 km (Laufen): bis 10 Jahre
- 5 km (Laufen): ab 10 Jahren
- 5 km (Walking): ohne Altersbegrenzung
- 10 km (Laufen): ab 12 Jahren
Maßgeblich ist das Alter am Veranstaltungstag. Teilnehmende unter 18 Jahren benötigen die Zustimmung eines Erziehungsberechtigten.
Foto- und Bildrechte
Während der Veranstaltung werden Fotos und ggf. Videoaufnahmen erstellt, die zur Berichterstattung über den Spendenlauf sowie zur Öffentlichkeitsarbeit der Kirchengemeinde (Website, Social Media, Gemeindebrief) verwendet werden können. Mit der Anmeldung willigen die Teilnehmenden in diese Nutzung ein.
Teilnehmende können der Veröffentlichung einzelner Bilder, auf denen sie erkennbar sind, jederzeit formlos per E-Mail an info@kirche-bewegt.de widersprechen.
Kontakt
Fragen zur Teilnahme, zur Anmeldung oder zu diesen Bedingungen beantworten wir gerne:
- E-Mail: info@kirche-bewegt.de
- Organisation: Henning Nommels, Team „Kirche bewegt!"
Stand: 24. Mai 2026